Werkvertragsrecht für Kunden / Auftraggeber
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    Der Auftraggeber hat gegen den Werkunternehmer einen Anspruch auf ein mangelfreies Werk. Insbesondere bei sehr kostenintensiven Aufträgen, wie dem Bau eines Hauses oder der Reparatur eines Fahrzeugs, ist für den Kunden eine tadellose Leistung entscheidend, da auch kleine Fehler hohe Folgekosten nach sich ziehen können.

Der Kostendruck, unter dem Handwerksbetriebe stehen sowie die in den letzten Jahren gesetzlich geschaffenen Liberalisierungen im Handwerks- und Gewerberecht haben zur Folge, dass Handwerksleistungen oftmals übereilt und nicht fachgerecht ausgeführt werden. Mitunter wird eine schon für den Laien offensichtlich nicht fachgerechte Leistung abgeliefert; oftmals machen sich verborgene Mängel auch erst nach Monaten oder Jahren bemerkbar. Letzteres gilt insbesondere bei Arbeiten an einem Gebäude.

Für den Kunden stellen sich daher insbesondere folgende Fragen:

  • Wie beanstande ich Mängel?
  • Muss der Werkunternehmer sein Werk nachbessern?
  • Wie viele Nachbesserungsversuche muß ich dem Werkunternehmer einräumen?
  • Kann ich einen anderen Handwerker mit der Beseitigung des Mangels beauftragen und die Kosten dem ersten Werkunternehmer in Rechnung stellen?
  • Muss ich Fristen setzen und falls ja, was ist zu beachten?
  • Kann ich die Rechnung des Werkunternehmers kürzen oder Zurückbehaltungsrechte hinsichtlich der Werklohnforderung geltend machen?
  • Muss ich Beweise sichern und falls ja, wie?

Im Werkvertragsrecht ist es besonders schwierig, sich "richtig" zu verhalten. Unbedachte Handlungen sowie mündliche oder schriftliche Äußerungen können den Verlust von Rechten zur Folgen haben, Schadensersatzforderungen des Vertragspartners nach sich ziehen und einen kostenträchtigen Rechtsstreit provozieren. Eine vorbeugende Rechtsberatung ist daher regelmäßig kostengünstiger als ein gerichtliches Streitverfahren.

Aufgrund der oftmals recht hohen Streitwerte in Werklohn- und Werkmängelprozessen birgt ein Klageverfahren die Gefahr hoher Anwalts- und Gerichtskosten. Ferner kommt kaum ein Streit im Werkvertragsrecht ohne die Einholung eines Sachverständigengutachtens aus, dessen Kosten regelmäßig im mittleren vierstelligen Bereich liegen. Einigen sich die Parteien schließlich erst vor Gericht auf einen Vergleich, wird der erzielte "Gewinn" durch die anteilig zu tragenden Anwalts-, Gerichts- und Sachverständigenkosten nicht unerheblich gemindert.

Lassen Sie sich daher anwaltlich beraten, bevor Sie z.B. Schadensersatz fordern, den Werkvertrag kündigen oder das Werk durch einen anderen Handwerker fertigstellen lassen.

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