Verwaltungsrecht

    Das Verwaltungsrecht ist ein weites Feld. Es umfaßt u.a. das Polizei- und Ordnungsrecht, das öffentliche Baurecht, das Kommunalrecht, das Hochschulrecht, das Schulrecht, das Beamtenrecht u. v. m. Jeder Bürger wird mehrmals im Jahr mit dem Verwaltungsrecht konfrontiert, meist in der Form von behördlichen Bescheiden: sei es ein Abwasser-Kostenbescheid, ein Einberufungsbescheid oder eine ordnungsbehördliche Maßnahme. In diesen Fällen stellt sich häufig die Frage, ob und wie man einen solchen belastenden Verwaltungsakt anfechten kann.

Nicht weniger häufig begehrt der Bürger von der Verwaltung den Erlaß eines Bescheides, zumeist eine Genehmigung (z.B. Baugenehmigung) oder eine soziale Leistung. Lehnt die Verwaltung ab, möchte der rechtssuchende Bürger wissen, ob er die Verwaltung durch rechtliche Mittel zum Erlaß des Bescheides zwingen kann. In allen Fällen stellt das Gesetz dem Bürger zahlreiche Rechtsbehelfe zur Seite, wie denen er seine Ansprüche gegenüber dem Staat durchsetzen kann. Die Möglichkeit, sich gegen staatliche Entscheidungen zur Wehr zu setzen ist der Kern einer rechtsstaatlichen Ordnung.

Das können wir für Sie tun:

    Sie haben einen für Sie belastenden Bescheid erhalten?

    Wir prüfen den Bescheid auf seine Rechtmäßigkeit und beraten Sie hinsichtlich des weiteren Vorgehens. Behördliche Bescheide leiden häufig an zahllosen Fehlern, die die Betroffenen rechtswidrig belasten. Geben Sie sich daher nicht mit der Auskunft der Behörde zufrieden. Erst ein Verwaltungsgericht kann die Sach- und Rechtslage unabhängig auf Rechtsfehler untersuchen. Über die Erstberatung hinaus vertreten wir Sie gegenüber der Behörde, im Widerspruchsverfahren und vor den Verwaltungsgerichten. Belastende Verwaltungsakte haben vielfältige Erscheinungsformen:

    Baurecht: Bauherren werden in der freien Gestaltung ihres Bauvorhabens häufig durch das Bauamt behindert. Bewegt sich die Bauausführung nicht im Rahmen der erteilten Baugenehmigung oder wurde gar ohne Genehmigung gebaut, drohen nicht selten eine Baueinstellungsverfügung, Bußgelder oder im schlimmsten Fall eine Abrißverfügung. Hier bestehen zahlreiche Möglichkeiten, sich mit der Behörde zu verständigen. Ist eine gütliche Einigung aus rechtlichen Gründen nicht möglich, z.B. weil die Behörde sich aufgrund gesetzlicher Vorgaben zum Handeln gezwungen sieht, gewährt das Verwaltungsprozeßrecht einen weitreichenden Rechtsschutz gegen Zwangsmaßnahmen der Bauaufsichtsbehörden. Wie überall im Verwaltungsrecht laufen auch hier sehr kurze Rechtsmittelfristen (in der Regel ein Monat). Handeln Sie daher unverzüglich und legen Sie - jedenfalls vorbeugend und fristwahrend - Rechtsmittel ein. Ein bestandskräftiger Bescheid kann kaum noch aus der Welt geschafft werden!

    Gewerberecht: Wenn Sie eine Firma haben, hat auch stets das Gewerbeaufsichtsamt ein Auge auf Sie. In Deutschland unterliegt die Freiheit der Gewerbeausübung zahlreichen Beschränkungen und Auflagen. Werden die gesetzlichen Bestimmungen nicht hinreichend beachtet (was selbst einem aufmerksamen und gewissenhaften Unternehmer aufgrund der Dichte des Paragrafendschungels kaum möglich ist), greift das Gewerbeaufsichtsamt mit belastenden Verfügungen ein. In der Regel werden dem Unternehmer Auflagen erteilt, die er innerhalb bestimmter Fristen erfüllen soll oder es droht gar die Schließung des Geschäftes. Bescheide der Gewerbeaufsicht sind für den Betroffenen daher häufig existenzbedrohend.

    Polizeirecht: Die augenfälligste Erscheinungsform des Verwaltungsrechts ist das Polizeirecht als allgemeines Gefahrenabwehrrecht. Die Polizei schreitet ein, wenn nicht die Zuständigkeit einer anderen Behörde gegeben ist oder bei Gefahr in Verzug. Ein Großteil der gefahrenabwehrrechtlichen Maßnahmen werden daher von der Polizei erledigt. Sei es ein freilaufender Kampfhund, ein gefährliches Verkehrshindernis, eine einsturzgefährdete Fassade oder eine unangemeldete Demonstration. Die ersten Maßnahmen und Anordnungen werden in der Regel von der Schutzpolizei getroffen. Aufgrund des breiten Spektrums der zu bewältigenden Aufgaben unterlaufen der Polizei hier nicht selten Fehler, die sich verwaltungsrechtlich überprüfen lassen. Platzverweise, Führerscheinentzug, allgemeine Gebote und Verbote, Beschlagnahmen, Sicherstellungen, Unterbringungen und Festnahmen: auf vielfältige Weise greift die Polizei belastend in die Rechte der Bürger ein. Ob die Maßnahme rechtmäßig kann Ihnen ein Rechtsanwalt begutachten. Ggf. bestehen gegen die Behörden Ausgleichs- oder Schadensersatzansprüche.

    Gaststättenrecht: Das Gaststättenrecht betrifft sowohl den Gastwirt als auch seine Nachbarn. Als Gastwirt unterliegen Sie noch weitergehenden Beschränkungen als ein normaler Gewerbetreibender: insbesondere Hygiene- und Immissionschutzvorschriften sind genau zu beachten. Nicht selten stellt die Behörde hier jedoch übertriebene oder unzumutbare Anforderungen, die häufig rechtswidrig sind und einer rechtlichen Überprüfung nicht stand halten. Als Nachbar einer Gastwirtschaft gehen Ihre Interessen in die entgegengesetzte Richtung. Die umliegenden Wohnungs- und Hausbesitzer fühlen sich häufig durch den Lärm und den Geruch einer Gaststätte und nicht zuletzt durch laute Gäste belästigt und versuchen, gegen den Gastwirt vorzugehen. Auch hier können sich zahllose rechtliche Probleme ergeben, deren Begutachtung Sie einem fachkundigen Ratgeber überantworten sollten.

    Sie begehren den Erlaß eines Bescheids?

    Wir prüfen, ob Sie einen Anspruch auf Erlaß des Bescheids haben und erläutern Ihnen die Möglichkeiten des weiteren Vorgehens. Über die Erstberatung hinaus führen wir den Schriftverkehr mit der Behörde und legen für Sie die erforderlichen Rechtsmittel ein.


Das benötigen wir von Ihnen:

Bescheid(e) der Behörde
die gesamte Korrespondenz mit der Behörde
ggf. eingelegten Widerspruch
ggf. Widerspruchsbescheid der Behörde
ggf. Klageschrift nebst Zustellungsurkunden und Anlagen.


Lassen Sie uns diese Unterlagen per Post, Fax oder E-Mail zukommen. Unsere Anschriften und Nummern finden Sie im Impressum. Selbstverständlich können Sie uns den Sachverhalt auch einfach per E-Mail schildern, ohne uns Unterlagen einzureichen. Die rechtliche Begutachtung kann jedoch in diesem Fall nur auf der Basis Ihrer Angaben erfolgen.

Soweit Sie rechtsschutzversichert sind, besteht die Möglichkeit der Kostenübernahme durch Ihre Rechtsschutzversicherung. Ungeachtet dessen besteht bei Vorliegen der Voraussetzungen die Möglichkeit der Beratungs- und Prozeßkostenhilfe.


Sie wünschen eine Rechtsberatung zu dem Thema?
info@recht21.com








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