Verkehrsrecht
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    Nach einem Verkehrsunfall, ob selbst- oder fremdverschuldet, können zahlreiche Probleme auftreten, die nicht selten mit hohem finanziellen und zeitlichen Aufwand als auch mit persönlichem Ärger verbunden sind.

  • Kommt eine Versicherung für die Kosten auf?
  • Was ist, wenn der Gegner seine Schuld bestreitet?
  • Sollte man sich bereits am Unfallort zur Schuldfrage äußern?
  • Welche Schäden sind zu ersetzen?
  • Wer bezahlt den Gutachter, den Verdienstausfall, den Mietwagen und die Reparaturkosten?
  • Unfall vor dem oder im Urlaub: wer kommt für die entgangenen Urlaubsfreuden auf?
  • In welcher Höhe werden Kosten erstattet?
  • Muss man sein Fahrzeug reparieren oder erhält man Schadensersatz auch ohne Reparatur?
  • Wie kann ich mich gegen den drohenden Entzug der Fahrerlaubnis wehren?
  • Kann man "Radarfallen"-Messungen anfechten?

Beachten Sie auch unsere Tipps und Hinweise für das Bußgeldverfahren.

    Geben Sie sich keinesfalls mit der Auskunft der Versicherung zufrieden, wenn ihnen die Abrechnung merkwürdig erscheint. Viele Versicherer rechnen falsch ab, wenn sich der Unfallgegner keinen Rechtsanwalt nimmt. Es werden unzulässige Abzüge vorgenommen oder Belege und Beweise eingefordert, die für die Schadensabwikcklung nicht notwendig sind. Wer keinen Rechtsanwalt hinzu zieht, gibt zu erkennen, dass er einen Rechtsstreit scheut. Die Versicherung geht daher davon aus, dass der Anspruchsteller die unzutreffende Abrechnung nicht bemerkt oder sich hiergegen nicht zur Wehr setzt.

    Wenn Sie "geblitzt" wurden und ein Bußgeld, ein Fahrverbot oder gar der Verlust der Fahrerlaubnis droht, geben Sie sich nicht mit dem Messergebnis und dem "Blitzfoto" geschlagen. Eine nicht unerhebliche Anzahl von Messergebnissen beruht auf Messfehlern, die auf falscher Handhabung der Messgeräte oder äußeren Einflüssen (Wetter, starker Verkehr) zurückzuführen sein können. Ein "Blitzfoto" ist noch kein hinreichender Beweis. Viele Bußgeldbescheide werden von den Gerichten wegen falscher Messungen "kassiert".

So können wir Ihnen helfen:

    Wir ermitteln - falls nicht bekannt oder flüchtig - den Unfallverursacher und führen die gesamte außergerichtliche Korrespondenz mit Ihrem Unfallgegner und dessen Versicherung. Wir prüfen die Abrechnung der Versicherungen auf Fehler und unzulässige Abzüge und machen Ihren Schaden in voller erstattungsfähiger Höhe geltend. Dabei erörtern wir mit Ihnen vorab, welche Schäden Ihnen tatsächlich entstanden sind: nicht selten übersieht man als Geschädigter Ansprüche, die einem zustehen (z.B. Nutzungsausfall, Schmerzensgeld, Verdienstausfall, Frustrationsschaden). Soweit möglich rechnen wir direkt mit der Haftpflichtversicherung Ihres Unfallgegners und mit Ihrer Rechtsschutzversicherung ab.

    Bei Problemen mit der Polizei und den Bußgeldbehörden übernehmen wir Ihre Verteidigung, nehmen Akteneinsicht und prüfen die Ermittlungsmethoden und -ergebnisse der Behörden.

    Falls Sie die Angelegenheit zunächst selbst regeln möchten, können wir im Rahmen der Rechtsberatung Ihren Fall rechtlich begutachten und die Erfolgsaussichten weiterer Schritte prüfen. Wir geben Ihnen Tips, worauf Sie achten müssen und welche Ansprüche Sie gegen Ihren Gegner haben.

Das benötigen wir von Ihnen:

    Für die Rechtsberatung genügt uns zunächst eine - möglichst detailreiche - Schilderung des Sachverhaltes. Gehen Sie auf den Unfallhergang, die Art und Höhe des Schadens und gegebenenfalls auf die erlittenen Verletzungen ein.

Was kostet eine Beratung in Verkehrssachen?

    Die Kosten für die Erstberatung eines Verbrauchers betragen maximal 190,00 Euro zzgl. MwSt., liegen in den meisten Fällen aber deutlich darunter. Rechnen Sie in einfach gelagerten Fällen mit einer Erstberatungsgebühr in Höhe von 60,- bis 120,- Euro zzgl. MwSt.

    Weitere Kosten fallen an, wenn wir außergerichtlich oder gerichtlich für Sie tätig werden. Die Kosten der Beratung werden natürlich auf die weiteren Gebühren angerechnet, so dass Sie nicht zweimal zahlen! Die Kosten einer außergerichtlichen oder gerichtlichen Auseinandersetzung sind vom Schädiger zu tragen, wenn die rechtliche Auseinandersetzung auf seinem Fehlverhalten beruht. In Bußgeld- und Führerscheinangelegenheiten beträgt die Beratungsgebühr je nach Schwierigkeit der Sachlage zwischen 30,00 Euro und 190,00 Euro zzgl. MwSt.

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