Urheberrecht
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    Wer keinen Geist hat, glaubt nicht an Geister und somit auch nicht an das geistige Eigentum des Schriftstellers", soll Goethe einmal in einem Gespräch mit Verleger Cotta und Kanzler v. Müller geäußert haben. Die Aktualität dieses Satzes ist ungebrochen. Der Schutz geistigen Schaffens soll durch das geltende Urheberrechtsgesetz gewährleistet werden. Jeder Urheber von Werken der Literatur, Wissenschaft und Kunst will seine Schöpfung vor widerrechtlichen Eingriffen schützen.

    Urheberrechtliche Frage betreffen infolge der starken Verbreitung des Internet und der Digitalisierung der Medien einen weitaus größeren Personenkreis als früher. Urheberrechte wurde einst vor allem von Musikern, Grafikern, Textern, Autoren und deren Verlagen verteidigt. Der "Normalbürger" kam mit dem Urheberrecht bis vor wenigen Jahren kaum in Berührung. Fotokopien aus Büchern und Zeitschriften oder vervielfältige Musik- und Videokassetten für Freunde und Verwandte tangierten zwar schon früher urheberrechtliche Fragen. Indessen konnten und wollten die Inhaber der Urheberrechte die Erstellung und Verbreitung dieser wenigen Kopien nicht verfolgen.

    Mit der Verbreitung von CD-/DVD-Brennern, digitaler Foto- und Filmtechnik sowie von Breitband-Internetverbindungen erweiterten sich die Möglichkeiten, Kopien urheberrechtlich geschützter Werke, insbesondere Musik, Filme und Bücher, herzustellen, zu beziehen und zu verbreiten erheblich. Es dauerte einige Jahre, bis diese Art der Vervielfältigung und Verbreitung über Tauschbörsen wie Napster, eDonkey, eMule, Kaazaa, Gnutella oder BitTorrent sowie das massenhafte "Brennen" von Musik-CDs und Film-DVDs als Problem erkannt und zivil- und strafrechtlich verfolgt wurde.

    Zwischenzeitlich sind einige "Abmahnwellen" durch das Land gerollt. Urheber und ihre Verlage durchsuchen systematisch das Internet nach Verstößen, zeichnen diese auf, ermitteln, oftmals unter "Zurhilfenahme" der Staatsanwaltschaft, die Täter und nehmen diese auf Unterlassung und Schadensersatz in Anspruch. Mag die Verfolgung solcher urheberrechtlicher Verfehlungen überwiegend dem legitimen Zweck dienen, Verstöße und finanzielle Schäden einzudämmen, kann man sich des Eindrucks nicht erwehren, daß die Verfolgung von tatsächlichen oder angeblichen Urheberrechtsverletzungen für manche Film- und Musikverlage und deren Anwälte zu einem eigenen Geschäftszweig geworden ist. Mitunter sind daher geltend gemachte Ansprüche als rechtsmißbräuchlich zurückzuweisen.

    Aber nicht nur das Verbreiten von Musik und Filmen wirft urheberrechtliche Fragen auf. Auch das Design nicht weniger Webseiten ist "geklaut". Fotos und Grafiken werden oftmals ohne Lizenz verwendet, Quelltexte einschließlich PHP- oder Java-Scripts vollständig kopiert, fremde Texte unverändert und ohne Quellenangabe übernommen.

Das Urheberrecht kennt im objektiven Sinne drei urheberrechtlich geschützte Rechtspositionen:

das Werk - Schutz persönlicher geistiger Schöpfungen, also der Ergebnisse geistigen Schaffens auf kulturellem Gebiet

die Leistung - Schutz von geistigen oder künstlerischen Leistungen oder von Investitionen in die Kulturwirtschaft

das Recht am eigenen Bild - Schutz der äußeren Erscheinung der Person gegen öffentliches Zur-Schau-Stellen.


So können wir Ihnen helfen:

    Sie haben eine Abmahnung erhalten:

    - Ist die Abmahnung berechtigt?
    - Muß ich die Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung unterzeichnen?
    - Muß ich die Anwaltskosten tragen?
    - Sind die Höhe des Gegenstandswertes und der Anwaltsgebühren richtig berechnet?
    - Muß ich die Mehrwertsteuer ersetzen?
    - Was kann geschehen, wenn ich keine Unterlassungs- und Verpflichtungserkärung abgebe oder diese abändere?
    - Muß ich Schadensersatz leisten?
    - Welche weiteren Kosten können auf mich zukommen?
    - Sind "Abmahnwellen" rechtsmißbräuchlich?
    - Kann ich strafrechtlich verfolgt werden?
    - Darf ich "Privatkopien" herstellen?
    - Wie sind Internet-Tauschbörsen rechtlich zu bewerten?


    Ihr eigenes Urheberrecht wurde verletzt:

    - Findet das deutsche Urheberrecht Anwendung oder ist das internationale Urheberrecht zu berücksichtigen?
    - Wie entsteht Urheberrechtsschutz? Wer ist Urheber?
    - Was sind die rechtlichen Besonderheiten der Miturheberschaft (mehrere Personen haben gemeinsam ein Werk geschaffen)?
    - Fällt meine persönliche geistige Schöpfung unter den urheberrechtlichen Werkbegriff und ist sie demzufolge urheberrechtlich geschützt?
    - Liegt eine Verletzung meiner urheberrechtlichen Ausschließlichkeitsbefugnis vor?
    - Kann ich urheberrechtliche Unterlassungs- und Schadensersatzansprüche geltend machen?
    Wann ist die Herstellung von Vervielfältigungsstücken zulässig?
    Welche Ansprüche hat der Urheber bei zulässiger Vervielfältigung seines Werkes?


    Übertragung von Schutzrechten

    - Wie kann ich ein Schutzrecht übertragen?
    - Gibt es Schutzrechte die grundsätzlich nicht übertragbar sind?
    - Was ist eine Lizenz und wie kann ich sie einräumen?
    - Was ist der Unterschied zwischen einer einfachen und einer ausschließlichen Lizenz und welche ist für mich von Vorteil?
    - Inwieweit können Lizenzen beschränkt werden?
    - Was passiert, wenn ein Schutzrecht nach seiner Lizenzierung an einen Dritten übertragen wird?
    - Welche Lizenzgebühren kann ich verlangen?


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