Tipps für das Strafverfahren
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Eine erfolgreiche Verteidigung hängt vor allem von zwei Faktoren ab:

1. Nehmen Sie so früh wie möglich Kontakt zu einem Strafverteidiger auf. Auf diese Weise können Fehler verhindert werden, die im weiteren Verlauf des Verfahrens kaum noch ausgeglichen werden können. Die Weichen für die spätere Hauptverhandlung werden im Ermittlungsverfahren gestellt. Es ist ein weit verbreiteter Irrtum, die Hauptverhandlung sei die richtige "Bühne" um seine Unschuld zu beweisen. Tatsächlich enden weniger als 5% aller Hauptverhandlungen mit einem Freispruch! Hingegen ist statistisch belegt, dass die frühzeitige Einschaltung eines Strafverteidigers nicht nur die Dauer von Zwangsmaßnahmen wie Untersuchungshaft oder Beschlagnahmen deutlich verkürzt, sondern auch häufiger zu Verfahrenseinstellungen führt. Letztlich schlägt sich die Mitwirkung eines Verteidigers - falls eine Strafe unvermeidlich ist - auch im Strafmaß deutlich positiv für den Beschuldigten nieder.

2. Der Beschuldigte sollte sich niemals selbständig und ohne anwaltlichen Beistand gegenüber der Polizei äußern. Der berühmte Satz aus amerikanischen Krimiserien "Alles was Sie von nun an sagen, kann gegen Sie verwendet werden", gilt auch im deutschen Strafrecht. Eine frühzeitige protokollierte Aussage kann sich im weiteren Verlauf des Verfahrens als schwerer Fehler erweisen. Daher sollte man als Beschuldigter zunächst von seinem Aussageverweigerungsrecht Gebrauch machen und Rücksprache mit seinem Anwalt halten. Aus der Verweigerung der Aussage dürfen einem Beschuldigten keine Nachteile erwachsen.

3. Die Grenze zwischen erlaubter kriminalistischer List und unerlaubten Ermittlungsmethoden ist fließend. Die Einhaltung der gesetzlich erlaubten Ermittlungsmethoden kann nur ein Verteidiger überwachen. Nicht jeder Ermittlungsansatz ist auch legal. Bevor Sie sich von der Last der gegen Sie vorliegenden Beweise zu einer Einlassung drängen lassen, sollten Sie durch einen Verteidiger überprüfen lassen, ob die angeblichen Beweismittel überhaupt gegen Sie verwendet werden können.

4. Unterschätzen Sie nicht die polizeilichen Ermittler. Sie können einem erfahrenen und entsprechend geschulten Polizeibeamten keine "Geschichten" erzählen. Auch wenn Sie tatsächlich unschuldig sind, kann Ihnen eine Aussage, die Sie zu Ihrer Entlastung erfunden haben, zum Verhängnis werden. Es gilt: wer einmal lügt, dem glaubt man nicht. Die psychologische Erkenntnis, dass auch Unschuldige, die sich in einer ausweglosen Situation glauben, ihr Heil in der Lüge oder in einem erfundenen Alibi suchen, ist nicht weit verbreitet. Nicht wenige Richter sehen die Lügen des Beschuldigten als Indiz für dessen Schuld an. Die Binsenweisheit "Reden ist Silber, Schweigen ist Gold", ist die Grundregel für jeden Beschuldigten. Befragen Sie zunächst einen Verteidiger, ob es in der gegebenen Situation hilfreich ist, sich zu den Vorwürfen zu äußern.

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