
Wer einen Schaden verursacht hat, muß ihn wieder beseitigen oder Schadensersatz in Geld leisten. Diese scheinbar selbstverständliche Feststellung wirft bei näherer Betrachtung jedoch zahlreiche Probleme auf.
Häufig ist bereits streitig, ob der mutmaßliche Schädiger überhaupt für den Schaden verantwortlich ist. Steht die Person des Schädigers und die Ursächlichkeit seines Verhaltens für den Schaden fest, dreht sich der Streit zumeist um die Höhe des Schadens. Schließlich ist oftmals fraglich, welche Kosten und Schadenspositionen überhaupt ersatzfähig sind.
Als Geschädigter hat man zuallererst den unmittelbaren Schaden im Auge, beispielsweise das beschädigte Fahrzeug. Hinzu kommen jedoch häufig weitere Kosten, deren man sich erst im Laufe der Zeit bewußt wird, die jedoch mittelbar auf das Schadensereignis zurückzuführen sind:
Fahrtkosten zur Werkstatt, zum Gutachter, ins Krankenhaus
Gutachterhonorare
entgangene Freizeit, versäumter Urlaub, verdorbene Urlaubsfreunden
langfristige Verletzungen und Schmerzen
Heilbehandlungen und Medikamente
Porto und Telefonkosten
Rechtsanwaltskosten
erhöhte Versicherungsprämien (meist über Jahre)
entgangener Gewinn
Werteinbußen des geschädigten Gegenstandes
Mietkosten für eine Ersatzsache
Entgangene Gebrauchsvorteile / Genussmöglichkeiten
Ersatz bei Verletzung eines haushaltsführenden Familienmitgliedes
Ersatz für den Verlust der Arbeitskraft oder der Erwerbsfähigkeit
Bei Verkehrsunfällen kommt zumeist die gegnerische Haftpflichtversicherung für den Schaden auf. Doch Vorsicht! Geben Sie sich keinesfalls mit der Auskunft der Versicherung zufrieden, wenn ihnen die Abrechnung merkwürdig erscheint. Viele Versicherer rechnen falsch ab, wenn sich der Unfallgegner keinen Rechtsanwalt nimmt. Es werden unzulässige Abzüge vorgenommen oder Belege und Beweise eingefordert, die für die Schadensabwikcklung nicht notwendig sind. Warum? Auch bei Versicherern ist Sparen angesagt. Oft auch zu Lasten des eigenen Versicherungsnehmers oder des Unfallgegners. Wer keinen Rechtsanwalt hinzu zieht, gibt zu erkennen, daß er einen Rechtsstreit scheut. Die Versicherung geht daher davon aus, daß der Anspruchsteller die unzutreffende Abrechnung nicht bemerkt oder sich hiergegen nicht zur Wehr setzt. Im übrigen machen Sie Versicherungen natürlich nicht freiwillig auf weitere Schadenspositionen aufmerksam, die Sie ersetzt verlangen könnten.
Bei Schadensfällen außerhalb des Straßenverkehrs kann man Glück haben, falls der Schädiger eine private Haftpflichtversicherung hat. Falls nicht, ist die Schadensabwicklung nicht selten mit einem Rechtsstreit verbunden. Denn freiwillig erstattet fast niemand alle Kosten, auf deren Ersatz der Geschädigte einen Anspruch hat. Falls der Schädiger liquide ist, geben Sie sich nicht vorschnell geschlagen und setzen Sie Ihr Recht durch.
Das können wir für Sie tun:
Wir begutachten Ihren Fall und sagen Ihnen, was Sie als Schadenspositionen geltend machen können und in welcher Höhe. Wir geben Ihnen Tips, wie Sie Ihr Recht kostengünstig, möglichst schnell und günstigstenfalls ohne gerichtliche Auseinandersetzung durchsetzen können. Sollte unserer Auffassung nach ein Prozeß unvermeidlich sein, zeigen wir Ihnen Möglichkeiten der Finanzierung auf, die auch das Risiko einer Niederlage abdecken.
Das benötigen wir von Ihnen:
Für die Begutachtung genügt zunächst eine möglichst detailreiche Schilderung des Sachverhaltes. Falls Ihnen bereits Unterlagen vorliegen, die für die Bearbeitung des Falles hilfreich sein könnten, lassen Sie uns bitte diese Unterlagen (Kopien) per Post, Fax oder E-Mail zukommen. Unsere Anschriften und Nummern finden Sie im Impressum. Selbstverständlich können Sie uns den Sachverhalt auch einfach per E-Mail schildern, ohne uns Unterlagen einzureichen. Die rechtliche Begutachtung kann jedoch in diesem Fall nur auf der Basis Ihrer Angaben erfolgen.
Formulare:
Antragsformular für Beratungshilfe (PDF)
Antragsformular für Prozeßkostehilfe (PDF)
Vollmacht (PDF)
(Zum Lesen der PDF-Dateien benötigen Sie den Adobe Acrobat Reader)