Reiserecht
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    Urlaub ist die schönste Zeit des Jahres. Auf den Hochglanzseiten in den Katalogen der Reiseveranstalter nehmen sich die meisten Urlaubsziele als „Paradiese auf Erden“ aus. Umso enttäuschter ist der Reisende, wenn vor Ort der Swimmingpool gerade wegen Reparaturen nicht nutzbar ist, die Klimaanlage im Appartement nicht funktioniert oder in unmittelbarer Nachbarschaft unter starkem Lärm gebaut wird. Typische Mängel sind Lärm, Schmutz, schlechtes Essen sowie Verspätungen bei der An- und Abreise. Häufig entspricht die Unterkunft zudem nicht den Angaben im Reisekatalog: dürftiges Frühstück, ungenießbares Abendessen, Ungeziefer im Hotel, falsche Unterkunft, vertragswidrige Lage des Hotels.

    Bei richtiger und rechtzeitiger Geltendmachung der Ansprüche, kann man bei einer mangelhaften Reise einen erheblichen Teil des Reisepreises zurückverlangen.

Das können wir für Sie tun:

  • Wir prüfen anhand des geschilderten Sachverhaltes, welche Reisepreisminderung für Sie in Betracht kommt und ob Ihnen weitergehende Schadensersatzansprüche zustehen.
  • Wir sagen Ihnen, wie Sie Ihre Ansprüche gegenüber dem Reiseveranstalter durchsetzen können und welche Fristen Sie beachten müssen.
Das benötigen wir von Ihnen:
  • Reisevertrag nebst Allgemeinen Reisebedingungen des Reiseveranstalters
  • Reisebeschreibung aus dem Katalog des Reiseveranstalters
  • Reisebestätigung
  • Reiseanmeldung
  • Mängelprotokoll / Beanstandungsniederschrift
  • ggf. vorhandene Verzichtserklärungen, die Sie unterschrieben haben
  • Mängelanzeige/Abhilfeverlangen gegenüber der Reiseleitung vor Ort
  • soweit bereits vorhanden: Ihre nach Rückkehr erfolgte Mängelanzeige gegenüber dem Reiseveranstalter
  • Gab es bereits eine Reaktion des Reiseveranstalters?
  • Sind Fotos der Mängel vorhanden?

    Lassen Sie uns diese Unterlagen per Post, Fax oder E-Mail zukommen. Selbstverständlich können Sie uns den Sachverhalt auch einfach per E-Mail schildern, ohne uns Unterlagen einzureichen. Die rechtliche Begutachtung kann jedoch in diesem Fall nur auf der Basis Ihrer Angaben erfolgen. Falls Sie rechtsschutzversichert sind, besteht die Möglichkeit der Kostenübernahme durch Ihre Rechtsschutzversicherung.

Sie wünschen eine Rechtsberatung zu dem Thema?
info@recht21.com

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