Produkthaftung Kraftfahrzeuge
Rufen Sie an:
0561 - 574 26 20

   Automobile müssen, wie alle Produkte, Mindestsicher- heitsstandards erfüllen. Wird durch einen Fehler eines Fahrzeugs jemand getötet, sein Körper oder seine Gesundheit verletzt oder eine Sache beschädigt, so ist der Hersteller verpflichtet, dem Geschädgten den daraus entstehenden Schaden zu ersetzen.

    Bei der Erforschung der Ursachen eines Verkehrsunfalles liegt der Schwerpunkt zumeist auf der Suche nach Fahrfehlern des Fahrzeugführers. Viele Unfälle werden jedoch von Produktfehlern verursacht, die z.B. auf Materialermüdung oder Fehler bei der Herstellung zurückzuführen sind. Regelmäßig sind der Tagespresse Berichte über Rückrufaktionen von Automobilherstellern zu entnehmen, weil Konstruktionsfehler die Sicherheit der Fahrzeuge beeinträchtigen. Nicht selten müssen ganze Fahrzeugflotten zurück in die Werkstätten gerufen werden, da ernsthafte Sicherheitsprobleme zu befürchten sind.

    Die Prüfung einer Produkthaftung des Herstellers ist auch dann sinnvoll, wenn Ihre Kasko- oder Haftpflichtversicherung für die Schäden eintrittspflichtig ist. Denn hiermit ist in der Regel eine nicht unerhebliche Anhebung des Versicherungsbeitrags verbunden. Bei Kaskoversicherungsfällen ist zudem oftmals eine Selbstbeteiligung vereinbart. Eine Kaskoversicherung ersetzt Ihnen lediglich den Fahrzeugschaden, kommt jedoch nicht für erlittene Verletzungen auf. Ohne Kaskoversicherung müssen Sie Ihre eigenen Schäden zumeist selbst tragen. Ferner kann Ihnen ein Straf- oder Bußgeldverfahren drohen, wenn Ihnen vorgeworfen wird, einen Unfall durch fahrlässiges oder vorsätzliches Fehlverhalten verursacht zu haben. Unter Umständen kann dieser Vorwurf auch dazu führen, daß Ihre Versicherung die Leistung verweigert oder Sie für erstattete Leistungen in Regreß nimmt.

    Im Zuge der Rekonstruktion eines Unfalls ist daher immer auch an mögliche Produktfehler und an eine Haftung des Herstellers zu denken. Dies gilt insbesondere, wenn durch einen Verkehrsunfall schwere Verletzungen, hohe Sachschäden oder gar der Tod eines Menschen verursacht worden ist. In solchen Fällen ist es daher in der Regel angezeigt, das Fahrzeug nicht nur auf die unfallbedingten Schäden, sondern auf mögliche Vorschäden und Konstruktionsfehler untersuchen zu lassen, die ursächlich für den Unfall oder den konkreten Schaden gewesen sein und die Haftung des Herstellers begründen könnten.

    Falls Sie einen Verkehrsunfall ohne Fremdbeteiligung erlitten haben, z.B. weil ein Reifen geplatzt ist, der Sicherheitsgurt oder die Bremse versagt, das Steuer blockiert, das Gaspedal geklemmt, der Airbag ohne Anlaß ausgelöst hat, sind Produkthaftungsansprüche gegen den Hersteller oder gewerblichen Verkäufer in Betracht zu ziehen. Auch scheinbare Fahrfehler, z.B. das Überschlagen des Fahrzeugs oder das Austragen aus einer Kurve, können ihre Ursache in Produktfehlern, bei modernen Fahrzeugen insbesondere im Versagen der Bordelektronik haben. Viele Fahrer suchen den Fehler bei sich, ohne an ein mögliches Versagen der Sicherheitssyteme zu denken und Regreßansprüche gegen den Hersteller oder den Veräußerer prüfen zu lassen.

Setzten Sie sich mit uns in Verbindung:
info@recht21.com

KANZLEI | ANWÄLTE | REFERENZEN | TÄTIGKEITSGEBIETE | ARBEITSRECHT | BAURECHT | ERBRECHT | FAMILIENRECHT | HANDELSRECHT | INKASSO | INTERNETRECHT | KAUFRECHT | MIETRECHT | REISERECHT | SCHADENSERSATZ | SCHMERZENSGELD | SOZIALRECHT | STRAFRECHT | VERKEHRSRECHT | WERKVERTRAGSRECHT | WOHNUNGSEIGENTUMSRECHT | ZWANGSVOLLSTRECKUNG | TIPS & HINWEISE | KOSTEN | BERATUNGSHILFE | PROZESSKOSTENHILFE | PFLICHTVERTEIDIGER | FORMULARE | KONTAKT | NOTFALL-NUMMER | GERICHTSENTSCHEIDUNGEN: ARBEITSRECHT | GERICHTSENTSCHEIDUNGEN: FAMILIENRECHT | GERICHTSENTSCHEIDUNGEN: STRAFRECHT | GERICHTSENTSCHEIDUNGEN: STRAFVOLLZUG | GERICHTSENTSCHEIDUNGEN: URHEBERRECHT | GERICHTSENTSCHEIDUNGEN: VERWALTUNGSRECHT | GERICHTSENTSCHEIDUNGEN: HAUSDURCHSUCHUNG | GERICHTSENTSCHEIDUNGEN: PFLICHTVERTEIDIGER | SITEMAP