Markenrecht


Sie sind Unternehmer und verwenden eine geschäftliche Bezeichnung? Dann sollten Sie diese durch die Eintragung als Marke vor unberechtigter Verwendung durch Dritte schützen. Das Markengesetz ist die zentrale Kodifikation des deutschen Kennzeichenrechts. Schutzgegenstand sind neben den eigentlichen Marken, die geschäftlichen Bezeichnungen, also Unternehmenskennzeichen und Werktitel. Das Markenrecht gewährt dem Inhaber der Marke in dreifacher Hinsicht:

Indentitätsschutz - Schutz des Markeninhabers vor unberechtigter Verwendung der Marke bei Identität der Marken und Waren- oder Dienstleistungen

Verwechselungsschutz - Schutz des Markeninhabers im Ähnlichkeitsbereich der kollidierenden Zeichen und Waren oder Dienstleistungen, wenn hierdurch eine Verwechslungsgefahr hervorgerufen wird

Bekanntheitsschutz - Schutz des Inhabers einer bekannten Marke außerhalb des Ähnlichkeitsbereichs gegen unlautere Ausnutzung oder Beeinträchtigung der Unterscheidungskraft oder Wertschätzung der Marke.


So können wir Ihnen helfen:


    Markenanmeldung

    Wie komme ich zu meiner eigenen Marke? Was sind die Voraussetzungen der Eintragung als Marke? Benötige ich einen Anwalt für die Markenanmeldung? Wo kann ich meine Marke anmelden? Wie viel kostet die Eintragung als Marke?


    Markenschutz

    Welche Schutzrechte muss ich beachten? Wie kann ich recherchieren, ob die Marke bereits eingetragen ist und welcher Markenschutz besteht? Was tun im Falle einer Kollision?


    Markenrechtliche Ansprüche

    Wie kann ich mich gegen die unberechtigte Benutzung meiner Marke durch Dritte vorgehen? Welche weitergehenden Ansprüche kann ich geltend machen?


    Abwehr markenrechtlicher Ansprüche

    Was kann ich im Falle einer Abmahnung tun?


Das benötigen wir von Ihnen:

    exakte Bezeichnung der Marke bzw. im Vorstadium der Markenanmeldung die genaue geschäftliche Bezeichnung
    die Art der (beabsichtigten) Verwendung
    die Art Ihres Unternehmens
    ggf. vorhandene Abmahnschreiben oder anderweitige Korrespondenz in der markenrechtlichen Angelegenheit
    exakte Schilderung der Art der unberechtigten Nutzung durch Dritte.


Eine Übernahme der Kosten durch Ihr Rechtsschutzversicherung ist nach den Allgemeinen Bedingungen für die Rechtsschutzversicherung ausgeschlossen.

Sie wünschen eine Rechtsberatung zu dem Thema?
E-Mail: info@recht21.com






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