Kaufrecht
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    Der Kauf ist im täglichen Rechtsverkehr das häufigste und wichtigste Geschäft. Er kann in den verschiedensten Formen auftreten: Bar- oder Kreditkauf, Fernabsatzvertrag, Mietkauf, Versteigerung, Testkauf, Konditionskauf, Sale-and-Leaseback-Vertrag, ein- und beiderseitiger Handelskauf, etc. Je nach Art des Vertrages können unterschiedliche rechtliche Probleme auftreten: Der Kaufgegenstand ist mangelhaft, mit Rechten Dritter behaftet, der Käufer zahlt den Kaufpreis nicht, der Käufer kommt mit einer Zahlungsrate in Verzug, der Verkäufer liefert nicht zum vereinbarten Zeitpunkt, usw.

So können wir Ihnen helfen:

    Vertragsprüfung

    Wir prüfen den von Ihnen geschlossenen Vertrag und sagen Ihnen, welche Rechte und Pflichten sich daraus für Sie ergeben. Wir überprüfen die von Ihnen verwendeten (Formular-)Verträge und AGB auf ihre Rechtswirksamkeit und eventuell vorhandene Lücken. So können Sie Rechtstreitigkeiten von vornherein vermeiden! Die Erstellung eines neuen Vertragstextes oder die Formulierung neuer AGB geht über die Erstberatung hinaus.

    Pflichtverletzungen

    Der Käufer zahlt nicht, welche Ansprüche habe ich? Der Verkäufer liefert nicht, was kann ich tun? Wann kann ich vom Vertrag zurücktreten? Unter welchen Voraussetzungen habe ich weitergehende Schadensersatzansprüche? Welche Ansprüche habe ich, wenn ich im Geschäft des Verkäufers ausrutsche und mich verletze? Welche Besonderheiten gelten bei Haustürgeschäften, Fernabsatzverträgen und im elektronischen Geschäftsverkehr? Habe ich unter dem Gesichtspunkt des Verbraucherschutzes besondere Rechte?

    Gewährleistung

    Welche Rechte habe ich, wenn der Kaufgegenstand mangelhaft ist? Unter welchen Voraussetzungen haftet der Verkäufer für Sach- oder Rechtsmängel? Wann kann ich weitergehende Schadensersatzansprüche geltend machen? Welche Fristen habe ich zu beachten?

    Rechtskauf

    Was ist ein Rechtskauf? Sind bestimmte Rechte vom Rechtskauf ausgeschlossen? Welche Formerfordernisse muss ich beim Rechtskauf beachten? Muss man dem Schuldner die Abtretung der Forderung anzeigen? Welche Einwände kann der Schuldner vorbringen?

Das benötigen wir von Ihnen:

  • Vertrag nebst Zusatzvereinbarungen, insbesondere AGB

  • sämtliche Rechnungen, Mahnungen und Zahlungsaufforderungen

  • ausführliche Beschreibung der Mängel; Ist die Kaufsache noch bei Ihnen vorhanden? Sind die Mängel durch Fotos dokumentiert?

  • ggf. vorhandene Korrespondenz mit der Gegenseite wegen dieses Problems

Lassen Sie uns diese Unterlagen (Kopien) per Post, Fax oder E-Mail zukommen. Selbstverständlich können Sie uns den Sachverhalt auch einfach per E-Mail schildern, ohne uns Unterlagen einzureichen. Die rechtliche Begutachtung kann jedoch in diesem Fall nur auf der Basis Ihrer Angaben erfolgen.

Im Vertragsrecht besteht die Möglichkeit der Kostenübernahme für die Beratung durch Ihre Rechtsschutzversicherung. Ungeachtet dessen besteht bei Vorliegen der entsprechenden Voraussetzungen die Möglichkeit der Beratungs- und Prozesskostenhilfe.

Sie wünschen eine Rechtsberatung zu dem Thema?

info@recht21.com


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