Inkasso / Forderungseinzug

Seit Jahren ist eine zunehmende Verschlechterung der allgemeinen Zahlungsmoral zu verzeichnen. Immer mehr Unternehmen werden mit verschleppten oder ausfallenden Zahlungen konfrontiert. Gerade in wirtschaftlichen schlechten Zeiten versuchen finanzschwache Kunden durch das Verschleppen von Zahlungen, die eigene Liquidität möglichst lange aufrecht zu erhalten. Derartige Forderungsausfälle bedrohen gerade mittelständische und kleinere Unternehmen in ihrer Existenz, da sie aufgrund eng kalkulierter Finanzdecke derartige Zahlungsverzögerungen kaum kompensieren können. Eine Vielzahl von Insolvenzen ist die Folge.

Ungeachtet dessen mehren sich die Fälle, in denen Bürger mit unberechtigten Forderungsschreiben von Inkassounternehmen behelligt werden. Oftmals erhalten die Kunden keine Rechnungen oder Mahnungen. Statt dessen flattert unvermittelt ein Mahnschreiben eines Inkassounternehmens ins Haus. Einige Inkassofirmen arbeiten bei der Identifizierung des Schuldners nicht korrekt. Es häufen sich die Fälle der "ins Blaue hinein" verschickten Mahnschreiben: der angebliche Schuldner hat einen so ähnlich klingenden Namen oder wohnte früher in derselben Mietwohnung. Dem Angeschriebenen werden über die (unberechtigte) Forderung hinaus regelmäßig auch noch die Kosten für die Tätigkeit der Inkassofirma als Verzugsschaden in Rechnung gestellt. Zudem werden auch bei berechtigten Zahlungsaufforderungen zumeist sehr hohe Inkassogebühren, Mahnkosten und Zinsen in Rechnung gestellt, die oftmals weder nachgewiesen werden noch rechtens sind.


Das können wir für Sie tun:

    Forderungseinzug

    Wir betreiben für Sie Ihren Forderungseinzug - von der ersten Zahlungsaufforderung, über das gerichtliche Mahnverfahren, das Streitverfahren, bis zur Zwangsvollstreckung und Beitreibung der Forderung. Hierfür holen wir ggf. Auskünfte über die Person des Schuldners bei Einwohnermeldeämtern und Schuldnerverzeichnissen ein. Das Auftreten eines Rechtsanwaltes veranlasst viele Schuldner zur Zahlung.


    Abwehr unberechtigter Forderungen

    Sie haben ein Mahnschreiben eines Inkassobüros erhalten, halten die Forderung jedoch für unberechtigt? Wir führen für Sie den Schriftverkehr mit der Inkasso-Firma und dem Gläubiger und wehren die unberechtigten Forderungen ab. Nicht wenige Menschen erhalten von Inkasso-Unternehmen völlig überzogene Forderungsaufstellungen nebst angeblich angefallener Zinsen und Bearbeitungsgebühren, die in keiner Weise berechtigt sind. Lassen Sie sich nicht "über den Tisch ziehen". Wir prüfen ob und ggf. welche Inkassokosten berechtigt sind.


Das benötigen wir von Ihnen:

Vertrag, Rechungen auf denen die Forderung beruht

bereits vorhandene Mahnungen an den Schuldner wegen dieser Forderung

ggf. vorhandene Korrespondenz mit dem Schuldner wegen dieser Forderung

soweit Sie sich einer unberechtigten Forderung ausgesetzt sehen: sämtliche Mahnungen des Gläubigers oder der Inkasso-Firma.


Lassen Sie uns diese Unterlagen(Kopien) per Post, Fax oder E-Mail zukommen. Unsere Anschriften und Nummern finden Sie im Impressum. Selbstverständlich können Sie uns den Sachverhalt auch einfach per E-Mail schildern, ohne uns Unterlagen einzureichen. Die rechtliche Begutachtung kann jedoch in diesem Fall nur auf der Basis Ihrer Angaben erfolgen.


Kosten

In Inkasso-Angelegenheiten besteht die Möglichkeit einer pauschalierten Abrechnung. Es kann eine Vereinbarung getroffen werden, dass der Rechtsanwalt eine unter den gesetzlichen Gebühren liegende Pauschalvergütung erhält, wenn etwa die im gerichtlichen Mahnverfahren titulierte Forderung nicht erfolgreich vollstreckt werden kann. Neben dieser Mindestvergütung des Rechtsanwalts haben Sie die Auslagen, insbesondere verauslagte Gerichtsvollzieherkosten zu tragen, falls die Vollstreckung aufgrund Zahlungsunfähigkeit des Schuldners ins Leere geht.


Sie wünschen eine Rechtsberatung zu dem Thema?

info@recht21.com






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