Inkasso / Forderungseinzug
Rufen Sie an:
0561 - 574 26 20

    Seit Jahren ist eine zunehmende Verschlechterung der allgemeinen Zahlungsmoral zu verzeichnen. Immer mehr Unternehmen werden mit verschleppten oder ausfallenden Zahlungen konfrontiert. Gerade in wirtschaftlichen schlechten Zeiten versuchen finanzschwache Kunden durch das Verschleppen von Zahlungen die eigene Liquidität möglichst lange aufrecht zu erhalten. Derartige Forderungsausfälle bedrohen gerade mittelständische und kleinere Unternehmen in ihrer Existenz, da sie aufgrund eng kalkulierter Finanzdecke derartige Zahlungsverzögerungen kaum kompensieren können. Eine Vielzahl von Insolvenzen ist die Folge.

    Auf der anderen Seite mehren sich die Fälle, in denen Bürger mit unberechtigten Forderungsschreiben von Inkassounternehmen behelligt werden. Oftmals erhalten die Kunden keine Rechnungen oder Mahnungen. Statt dessen flattert unvermittelt ein Mahnschreiben eines Inkassounternehmens ins Haus. Einige Inkassofirmen arbeiten bei der Identifizierung des Schuldners nicht korrekt. Es häufen sich die Fälle der "ins Blaue hinein" verschickten Mahnschreiben: der angebliche Schuldner hat einen so ähnlich klingenden Namen oder wohnte früher in derselben Mietwohnung. Dem Angeschriebenen werden über die (unberechtigte) Forderung hinaus regelmäßig auch noch die Kosten für die Tätigkeit der Inkassofirma als Verzugsschaden in Rechnung gestellt. Zudem werden auch bei berechtigten Zahlungsaufforderungen zumeist sehr hohe Inkassogebühren, Mahnkosten und Zinsen in Rechnung gestellt, die oftmals weder nachgewiesen werden noch rechtens sind. Nicht selten wird auch noch versucht, längst verjährte Forderungen geltend zu machen. Mitunter wurden Forderungen über die Jahre mehrfach verkauft, so daß die Berechtigung der ursprünglichen Forderung für den angeblichen Schuldner oftmals nicht nachvollziehbar, für das Inkasso-Unternehmen dagegen nicht zu beweisen ist.

Das können wir für Sie tun:

Forderungseinzug

    Wir betreiben für Sie Ihren Forderungseinzug - von der ersten Zahlungsaufforderung, über das gerichtliche Mahnverfahren, das Streitverfahren, bis zur Betreibung der Forderung im Wege der Zwangsvollstreckung. Hierfür holen wir erforderlichenfalls Auskünfte über die Person des Schuldners bei Einwohnermeldeämtern und Schuldnerverzeichnissen ein. Viele Schuldner versuchen ihre Gläubiger durch häufige Umzüge "abzuschütteln". Die zeitnahe Ermittlung der neuen Wohnanschrift verdeutlicht dem Schuldner, daß diese Strategie nicht zum Erfolg führen wird. Das Auftreten eines Rechtsanwaltes sowie die konsequente und hartnäckige Verfolgung des Anspruchs veranlaßt viele Schuldner schließlich zur Zahlung.

    Modernes Forderungs- und Vollstreckungsmanagement fordert anwaltliches Fachwissen und Spezialsoftware, um den Forderungsstand nebst angelaufener Kosten und Zinsen stets auf dem neuesten Stand zu halten und eine effektive Vollstreckung gegen den säumigen Schuldner zu gewährleisten. So behalten auch Sie den Überblick über Ihre Forderungen und es gehen Ihnen keine erstattungsfähigen Positionen verloren.

    Viele Schuldner scheuen trotz der Strafbarkeit dieses Verhaltens nicht davor zurück, ihre Vermögensverhältnisse zu verschleiern, falsche eidesstattliche Versicherungen abzugeben und vorhandenes Vermögen beiseite zu schaffen. Zur konsequenten und effektiven Beitreibung von Forderungen gehört es deshalb auch, die wahren Vermögensverhältnisse und unrechtmäßige Vermögensverschiebungen aufzudecken und den Schuldner notfalls auch strafrechtlich zur Verantwortung zu ziehen.

Abwehr unberechtigter Forderungen

    Sie haben ein Mahnschreiben eines Inkassobüros erhalten, halten die Forderung jedoch für unberechtigt? Wir führen für Sie den Schriftverkehr mit der Inkasso-Firma und dem Gläubiger und wehren die unberechtigten Forderungen ab. Nicht wenige Menschen erhalten von Inkasso-Unternehmen völlig überzogene Forderungsaufstellungen nebst angeblich angefallener Zinsen und Bearbeitungsgebühren, die in keiner Weise berechtigt sind. Lassen Sie sich nicht einschüchtern und "über den Tisch ziehen". Wir prüfen ob und ggf. welche Inkassokosten berechtigt sind.

Das benötigen wir von Ihnen:

  • Verträge und Rechnungen auf denen die Forderung beruht
  • bereits vorhandene Mahnungen an den Schuldner wegen dieser Forderung
  • ggf. vorhandene Korrespondenz mit dem Schuldner wegen dieser Forderung
  • soweit bereits vorhanden: vollstreckbare Schuldtitel (z.B. Vollstreckungsbescheid, Urteil, Vergleich, notarielle Urkunde, Kostenfestsetzungsbeschluss)
  • falls Sie sich einer unberechtigten Forderung ausgesetzt sehen: sämtliche Mahnungen und Zahlungsaufforderungen des Gläubigers, des Inkasso-Unternehmens, des Gegenanwalts, usw.

Kosten

    In Inkasso-Angelegenheiten besteht die Möglichkeit einer pauschalierten Abrechnung. Insbesondere mit Geschäftskunden, für die eine Vielzahl von Forderungen beizutreiben ist, kann eine Vereinbarung getroffen werden, daß der Rechtsanwalt eine unter den gesetzlichen Gebühren liegende Pauschalvergütung erhält, wenn etwa die im gerichtlichen Mahnverfahren titulierte Forderung nicht erfolgreich vollstreckt werden kann. Neben dieser Mindestvergütung des Rechtsanwalts haben Sie die Auslagen, insbesondere verauslagte Gerichtsvollzieherkosten zu tragen, falls die Vollstreckung aufgrund Zahlungsunfähigkeit des Schuldners ins Leere geht. Falls keine Gebührenvereinbarung getroffen werden die Gebühren nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz bemessen und richten sich nach dem Gegenstandswert.

Sie wünschen eine Rechtsberatung zu dem Thema?
info@recht21.com

KANZLEI | ANWÄLTE | IMPRESSUM | DATENSCHUTZ | KONTAKT | REFERENZEN | TÄTIGKEITSGEBIETE | ARBEITSRECHT | BAURECHT | ERBRECHT | FAMILIENRECHT | HANDELSRECHT | INKASSO | INTERNETRECHT | KAUFRECHT | MIETRECHT | REISERECHT | SCHADENSERSATZ | SCHMERZENSGELD | SOZIALRECHT | STRAFRECHT | VERKEHRSRECHT | WERKVERTRAGSRECHT | WOHNUNGSEIGENTUMSRECHT | ZWANGSVOLLSTRECKUNG | TIPS & HINWEISE | KOSTEN | BERATUNGSHILFE | PROZESSKOSTENHILFE | PFLICHTVERTEIDIGER | FORMULARE | KONTAKT | NOTFALL-NUMMER | GERICHTSENTSCHEIDUNGEN: ARBEITSRECHT | GERICHTSENTSCHEIDUNGEN: FAMILIENRECHT | GERICHTSENTSCHEIDUNGEN: STRAFRECHT | GERICHTSENTSCHEIDUNGEN: STRAFVOLLZUG | GERICHTSENTSCHEIDUNGEN: URHEBERRECHT | GERICHTSENTSCHEIDUNGEN: VERWALTUNGSRECHT | GERICHTSENTSCHEIDUNGEN: HAUSDURCHSUCHUNG | GERICHTSENTSCHEIDUNGEN: PFLICHTVERTEIDIGER | SITEMAP