
Streitigkeiten über ein Erbe haben schon manche Familienbeziehung gestört. Auseinandersetzungen um Ihren Nachlaß können Sie Ihren Erben jedoch ersparen, wenn Sie sich rechtzeitig über das Erben und Vererben informieren und frühzeitig Vorsorge für den Todesfall treffen. Auch bereits in jungen Jahren muß man damit rechnen, einer Krankheit oder einem Unfall zum Opfer zu fallen. Für Ihre Entscheidung, ob Sie z.B. ein Testament errichten wollen, müssen Sie zunächst einmal wissen, wer Sie beerbt, wenn kein Testament vorhanden ist.
Aber auch wenn Sie selbst Erbe geworden sind, können zahlreiche rechtliche Fragen auftauchen. Sind Sie Erbe, sei es aufgrund gesetzlicher Erbfolge oder aufgrund eines Testaments oder Erbvertrages, müssen Sie zunächst prüfen, ob Sie die Erbschaft annehmen wollen. Eines ist muß man sich stets vor Augen halten: Wer erben will, muß auch die Schulden des Erblassers übernehmen. Der Erbe läuft daher Gefahr, daß er für die Schulden des Verstorbenen auch mit seinem eigenen Vermögen einstehen muß. Für die Erbausschlagung ist eine 6-Wochen-Frist zu beachten.
So können wir Ihnen helfen:
Vor dem Erbfall:
Beratung über Ihre gesetzlichen Erben
Beratung über die Gestaltung eines Testaments oder Erbvertrags
Beratung hinsichtlich der lebzeitigen Übertragung von Vermögen auf Kinder oder den Ehegatten
Verfügung zugunsten des nichtehelichen Lebenspartners
Beratung über die Möglichkeit der Anordnung eines Vermächtnisses oder einer Auflage
Beratung über die Rechtsnachfolge in Einzelunternehmen, Kapitalgesellschaften, Aktiengesellschaften und Personengesellschaften
Beratung über die Errichtung eines Patiententestamentes
Nach dem Erbfall
Feststellung des Erbrechts, von Pflichtteilsansprüchen
Beratung bei testamentarischer Erbfolge
Anfechtung einer Verfügung von Todes wegen und die Rechtsfolgen
Ausschlagung der Erbschaft
Rechte und Pflichten des Vorerben
Kontroll- und Mitbestimmungsrechte des Nacherben
Besonderheiten der Erbengemeinschaft
Möglichkeiten der trans- und postmortalen Vollmacht zur Nachlassverwaltung
Sondererbrecht des überlebenden Ehegatten bei Gütergemeinschaft und Zugewinngemeinschaft
Das benötigen wir von Ihnen:
Soweit vorhanden, reichen Sie uns bitte folgende Unterlagen und Informationen ein:
Alle bisherigen erbrechtlichen Verfügungen des Erblassers (Testamente, Erbverträge)
einen Familienstammbaum, aus dem sämtliche Verwandte und somit möglichen Erben ersichtlich sind
bei Ehegatten: die Angabe des Güterstandes (wenn nichts anderes vereinbart wurde, gilt der geetzliche Güterstand der Zugewinngemeinschaft)
Vermögen als Ist-Vermögen (Immobilien, Forderungen, Mobilien, Auslandsimmobilien, Hof im Sinne der Höfeordnung, Gesellschaftanteile, Betriebsvermögen)
Hat der Erblasser bereits zu Lebzeiten Zuwendungen an seine Abkömmlinge oder den Ehepartner getätigt?
Genaues Datum der Kenntniserlangung vom Erbfall (Ausschlagungsfrist!)
Lassen Sie uns diese Unterlagen per Post, Fax oder E-Mail zukommen. Selbstverständlich können Sie uns den Sachverhalt auch einfach per E-Mail schildern, ohne uns Unterlagen einzureichen. Die rechtliche Begutachtung kann jedoch in diesem Fall nur auf der Basis Ihrer Angaben erfolgen.
Die Kosten der Erstberatung in erbrechtlichen Angelegenheiten werden von Ihrer Rechtsschutzversicherung lediglich bei Eintritt des Erbfalles, also wenn sie selbst möglicherweise erbrechtliche Ansprüche haben, übernommen. Eine Kostenübernahme für die Beratung hinsichtlich einer Erstellung oder Änderung eines Testaments oder Erbvertrages erfolgt nicht.
Ungeachtet dessen besteht natürlich die Möglichkeit der Beratungs-oder Prozeßkostenhilfe, soweit die Voraussetzungen bei Ihnen vorliegen.
Sie wünschen eine Rechtsberatung zu dem Thema?
info@recht21.com