Internetrecht: Probleme mit Online Auktionen

    Der weltweite Erfolg von Online-Auktionshäusern, allen voran eBay, geht einher mit zunehmenden Problemen bei der Abwicklung der geschlossenen Geschäfte. Obgleich weit mehr als 90% der Auktionen zur Zufriedenheit der Beteiligten ablaufen, hat die Zahl der problembehafteten Fälle zwischenzeitlich ein nicht zu unterschätzendes Maß erreicht.

Der noch immer häufigste Fall der Störung im Vertragsverhältnis ist die schlichte Nichtlieferung der Ware durch den Verkäufer, nachdem der Erwerber das Geld in gutem Glauben an die Redlichkeit seines Vertragspartners überwiesen hat. In diesen Fällen stellt sich die Frage, wie man den Verkäufer zur Lieferung der Ware bewegen kann oder welche Möglichkeiten es gibt, das Geld zurück zu erhalten. Viele Erwerber, die sich betrogen fühlen, stellen sich nicht zu Unrecht die Frage, ob man begleitend zu zivilrechtlichen Konsequenzen auch strafrechtliche Schritte gegen den säumigen Verkäufer einleiten sollte.

Besondere Probleme ergeben sich häufig im Handel mit ausländischen Partnern. Die erste Hürde gilt es schon bei der Frage der Überweisungs- und Transportkosten zu überwinden, die sowohl im innereuropäischen Warenverkehr als auch im Handel mit den USA beträchtlich sind. Häufig erhält der Verkäufer trotz horrender Bankgebühren nach Abzug aller Überweisungskosten weniger Geld als vereinbart wurde. In diesen Fällen ist der Streit über die Auslieferung der Ware vorprogrammiert. Nicht selten stellt sich erst im Nachhinein hinaus, dass die Transportkosten aus dem Ausland um ein vielfaches höher sind als zunächst vermutet. Aufgrund der hohen Überweisungskosten weigert sich der Käufer oftmals, eine Nachzahlung zu leisten. Der Verkäufer macht hingegen die Lieferung von der vollen Erstattung der Kosten abhängig. Wer ist hier im Recht? Und darf der Verkäufer wegen eines Streites über die Transportkosten die Leistung verweigern? Besteht in diesen Fällen ein Rücktrittsrecht der Käufers? Waren die Bankgebühren überhaupt angemessen oder wucherisch überzogen?

Auch im Verhältnis zu den beteiligten Kreditinstituten eröffnen sich zahlreiche Probleme. Bestreitet der ausländische Verkäufer den Eingang einer Zahlung, stellt sich die Frage, ob und wie der Zahlungsweg nachvollzogen und bewiesen werden kann. Insbesondere die beliebten (und teuren) Überweisungen mit der Western Union, häufig vermittelt über die Postbank, die Reisebank oder American Express Foreign Exchange, können in dieser Hinsicht mannigfaltige Schwierigkeiten bereiten. In vielen Fällen ist bereits zweifelhaft, wer Vertragspartner des Auftraggebers der Überweisung geworden ist: das vermitteltende Institut, z.B. Postbank oder Western Union? An wen wendet man sich, wenn Probleme im Zahlungsverkehr aufgetreten sind? Die beteiligten Unternehmen weisen sich zum Unmut des Kunden gegenseitig die Schuld für die aufgetretenen Transaktionsfehler zu. Der Kunde verliert sich im Hotline-Dschungel ohne ein Ergebnis zu erreichen. Hier gilt es, schnell Klarheit zu schaffen, bevor relevante und beweiskräftige Transaktionsdaten verloren gehen oder gelöscht werden. Hier kann ein zielgerichteter Anruf durch einen Rechtsanwalt schneller und kostengünstiger zum Ziel führen, als 20 Anrufe durch den Kunden selbst. Aufgrund unserer einschlägigen Erfahrungen wissen wir, an welche Stellen man sich zu wenden hat und in welchem Büro der berühmte "zuständige Mitarbeiter" sitzt.

Wie bei jedem Kaufgeschäft ist die Mangelhaftigkeit der Ware häufig Streitgegenstand zwischen Käufer und Verkäufer. Welche Rechte hat der Käufer, wenn ihm nur "Schrott" geliefert wird? Wie kann sich der Verkäufer gegen (unbegründete) Mängelrügen wehren? Wer hat die Beweislast zu tragen? Wie kann man diese Rechte durchsetzen oder unter umgekehrten Vorzeichen: ihre Durchsetzung durch den Vertragspartner verhindern? Gelten bei Gebrauchtwarenkäufen Gewährleistungsregeln? Können professionelle Händler Ihre Allgemeinen Geschäftsbedingungen in einen Ebay-Handel einbeziehen? In welchen Fällen kann man von einem ebay-Kauf zurücktreten? Gibt es ein generelles Widerrufsrecht? In welcher Frist muß man die Rechte ausüben? In welchen Fällen kann ein Kaufvertrag angefochten werden?

Zivil- und strafrechtliche Probleme des Ebay-Handels nehmen einen großen Teil der von uns betreuten Mandate ein. Entsprechend können wir auf diesem Gebiet auf einen großen Erfahrungsschatz zurückgreifen, der uns eine effektive und effiziente Durchsetzung Ihrer Ansprüche erlaubt. Bei Störungen in der Abwicklung von ebay-Transaktionen stehen nicht nur rechtliche Probleme im Vordergrund. Vielmehr sind häufig zunächst Recherchearbeiten notwendig, um den "flüchtigen" Verkäufer oder andere an der Vertragsabwicklung Beteiligte (Banken, Post, Kuriere) zu ermitteln und zur Kooperation zu bewegen. Hier gilt es, die finanziellen Interessen des Rechtssuchenden im Auge zu behalten. Die Kosten unserer anwaltlichen Tätigkeit können zu einem überwiegenden Teil den säumigen Vertragspartner in Rechnung gestellt werden. Wer sich des "Vertragsbruchs" schuldig macht, hat in vielen Fällen die Kosten der Rechtsverfolgung zu tragen. In vielen Fällen wird das Kostenrisiko auch von Rechtsschutzversicherungen übernommen.

Das benötigen wir von Ihnen (soweit vorhanden):

    ausgetauschte Korrespondenz mit der Gegenseite
    eBay-Transaktionsdaten- und E-Mails; möglichst auch die gespeicherten HTML-Seiten des Auktions-Artikels


Lassen Sie uns diese Unterlagen per Post, Fax oder E-Mail zukommen. Selbstverständlich können Sie uns den Sachverhalt auch einfach per E-Mail schildern, ohne uns Unterlagen einzureichen. Die rechtliche Begutachtung kann jedoch in diesem Fall nur auf der Basis Ihrer Angaben erfolgen.


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E-Mail: info@recht21.com






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