Bau- und Werkvertragsrecht
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    Bei jedem Bauvorhaben, gleich ob es sich dabei um die Errichtung oder Renovierung eines Gebäudes handelt, können zahlreiche rechtliche Probleme auftreten. Das private Bau- und Architektenrecht ist eines der umfänglichsten Spezialgebiete des allgemeinen Zivilrechts, das sich gerade in den letzten Jahren stetig entwickelt hat. Treten rechtliche Probleme auf, sollte daher möglichst frühzeitig ein Anwalt eingeschaltet werden.

Um der fortschreitenden Entwicklung im Bereich des privaten Bau- und Architektenrechts Rechnung zu tragen, haben viele Landgerichte - die aufgrund der Streitwerthöhe regelmäßig zuständig sind - Kammern eingerichtet, die sich im Wesentlichen mit dem privaten Bau- und Architektenrecht befassen.

Vom privaten Baurecht ist das öffentliche Baurecht zu unterscheiden. Für das öffentliche Baurecht, das sich mit öffentlich-rechtlichen Streitigkeiten auf dem Gebiet des Bauordnungsrechts - insbesondere mit der Erteilung oder Ablehnung einer Baugenehmigung - beschäftigt, sind die Verwaltungsgerichte zuständig.

Im Vordergrund der Interessen stehen für den Bauherren die Herstellung eines mangelfreien Werkes zu einem angemessenen Werklohn, für den Bauunternehmer und Handwerker die Geltendmachung der Vergütung. Im Falle tatsächlicher oder vermeintlicher Baumängel kommt es über die Frage der Fälligkeit und Angemessenheit der Vergütung häufig zu Streit.

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